Frische Kraft braucht Unterstützung.
Jetzt ist die Zeit für frische Kraft. Dafür benötige ich eure Unterstützung. Um Oberbürgermeisterin zu werden, muss ich mich im intensivsten Wahlkampf der letzten Jahre gegen 9 Mitbewerberinnen und Mitbewerber in Wuppertal durchsetzen. Jedes Plakat, jede Online-Werbung, jeder Flyer und jeder Kilometer mit meinem MiriamMobil hilft uns dabei. Jeder Euro zählt!
Ich freue mich über jede Spende zur Unterstützung meines Wahlkampfs. Jeder noch so kleine Beitrag hilft – Großzügigkeit natürlich noch viel mehr. Ich sage schon jetzt Dankeschön für jede Unterstützung durch eine Spende!
Spenden ist am einfachsten per Überweisung:
Spendenkonto:
SPD Wuppertal
IBAN: DE81 3305 0000 0000 6053 60
Verwendungszweck: Spende OB-Kampagne Miriam Scherff 2025 + Name + Adresse
(wichtig für die Ausstellung der Spendenquittung)
Spenden sind steuerlich absetzbar
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
• Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
• Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Diese Regelungen gelten nur für „natürliche Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht